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Letzte Aktualisierung: 20071030
Xaria
Landesregeln


Stand: 30. August 2007

Vorbemerkungen:
1. In dieser Satzung werden lediglich maskuline Formen verwendet. Dieses dient ausschliesslich der Vereinfachung und geschieht in keiner Weise mit der Absicht einer Diskriminierung.
2. Dungeon&DragonsTM, Advanced Dungeon&DragonsTM u.a. und alle damit verwandten Begriffe sind eingetragene Warenzeichen von Wizards of the Coast. Die Verwendung dieser Titel und damit verwandter Begriffe erfolgt nicht mit der Absicht der Urheberrechtsverletzung.


§ 1 Allgemeines

1. Das Land fuehrt den Namen Xaria. Sitz und Gerichtsstand sind Koeln.
2. Das Land dient dem gegenseitigen Informationsaustausch sowie der Foerderung der Geselligkeit unter Rollenspielern, Live Action Role Players/Rollenspielern (LARPern. Es verfolgt daher ausschliesslich ideelle und keine kommerziellen Ziele.
3. Das Land ist eine Gruppe von Rollenspielern fuer Rollenspielern, d.h. es lebt von der aktiven Mitarbeit und Mitgestaltung des Landeslebens durch alle seiner Mitglieder. Ein den jeweiligen Lebensumstaenden und Faehigkeiten angemessenes Mass von Beteiligung wird daher erwartet.
4. Im folgenden wird nicht mehr zwischen Rollenspielern und Live Action Rollenspielern unterschieden. Ebenso werden spezifische Begriffe aus dem LARP (Live Action Role Play) wie zum Beispiel, Outtime, Intime, Todesstoss, Spielleitung und aehnliches als bekannt vorausgesetzt.
5. Der Zweck des Landes soll im wesentlichen durch folgende Mittel erreicht werden: Veranstaltung von Treffen oder Teilnahme daran (z.B. ein Tages-Veranstaltungen (so genannten LARPi), ueberregionale Landtreffen, Conventions (so genannten Cons)), Unterhaltung eines frei zugaenglichen Internet-Forums oder Kontakt zu anderen Rollenspielgruppen zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Das Tragen einer dem jeweiligen Charakter entsprechenden Kostuemierung und Ausstattung ist ausdruecklich erwuenscht.
6. Saemtliche Mittel des Landes werden ausschliesslich fuer die diesen Landregeln entsprechenden Zwecke verwendet. Eventuelle Ueberschuesse koennen aufgrund Mehrheitsbeschluss der Mitglieder zur Unterstuetzung karitativer Einrichtungen verwendet werden. Zuwendungen an Mitglieder mit Ausnahme von Kostenerstattungen fuer die Ausfuehrung gemeinschaftlich beschlossener Vorhaben wie z.B. des Fundus werden nicht geleistet.
7. Beschluesse betreffend des Landes werden von der einfachen Mehrheit der bei Beschlussfassung anwesenden Mitglieder gefasst, sofern nicht im Einzelnen in den Landregeln eine andere Regelung vorgesehen ist.


§ 2 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder Rollenspieler werden, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Abweichungen von der Altersgrenze koennen von der Orga zugelassen werden. Einschraenkungen bei der Aufnahme neuer Mitglieder ergeben sich aus § 3 sowie der Zielsetzung des Landes..
2. Der Land besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern und Foerdermitgliedern.
* Personen, die sich in besonderem Masse fuer den Land verdient gemacht haben, koennen durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder widerruflich zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Mit der Ernennung kann eine befristete Befreiung von der Umkostenbeitragszahlung und/oder ein befristete kostenlose Inanspruchnahme des Fundus sowie eine unbefristete Verleihung eines Ehrentitels verbunden werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder.
* Ordentliche Mitglieder sind alle uebrigen aktiven Landmitglieder.
* Foerdermitglieder sind passive Mitglieder, die den Land durch finanzielle Mittel in einer Hoehe oberhalb des regelmaessigen Beitrages oder durch entsprechende Sachspenden unterstuetzen.
3. Der Zugang zu dem Internetforum und die Inanspruchnahme des Fundus durch Personen ausserhalb des Landes ist moeglich. Das zu entrichtende Entgelt entspricht dem von den Mitgliedern erhobenen Umkostenbeitrag. Ueberstuecke von Fundusmaterialien koennen, sofern die wirtschaftliche Lage des Landes dies zulaesst, insbesondere zur Information fuer potentielle neue Mitglieder verbilligt oder unentgeltlich abgegeben werden.


§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme ist schriftlich oder online zu beantragen. Die Orga entscheidet ueber den Antrag binnen vier Wochen. Eine Ablehnung ist ohne Angabe von Gruenden moeglich.
2. Sofern sich kein Anhaltspunkt fuer eine Ablehnung ergibt, treten bei Verzoegerungen in der Entscheidung die Rechte und Pflichten spaetestens vier Wochen nach Antragstellung in Kraft. Die Mitgliedschaft wird durch Freischaltung des Forenzugriffs fuer interne Bereiche seitens der Orga formell bestaetigt.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
4. Der Austritt ist jederzeit moeglich und muss schriftlich gegenueber der Orga erklaert werden.
5. Bringt ein Mitglied durch sein Verhalten die LARP Spielergemeinschaft oder das Land selbst in Misskredit, so erhaelt es eine schriftliche Verwarnung. Bei besonders schweren Faellen wie Betaetigung in radikalen Gruppierungen, politisch, religioes oder sonstig, bei Wiederholung, sowie bei Verurteilung wegen eines Verbrechens bzw. schweren Vergehens erfolgt nach Anhoerung des Betroffenen aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mitglieder der schriftlich zu erklaerende Ausschluss aus dem Land.
6. Bei Austritt oder Ausschluss erloeschen alle Ansprueche gegenueber dem Land. Die Rueckgabe von Spenden kann durch Mehrheitsbeschluss abweichend entschieden werden. Alle Unterlagen zur Legitimation der Mitgliedschaft, sowie sonstiges sich in der Obhut des Betroffenen befindliches Landeigentum sind in ordnungsgemaessem Zustand an die Orga zurueckzugeben.


§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht, Antraege zu unterbreiten, bei Entscheidungen ihr Stimmrecht auszuueben und an Landveranstaltungen teilzunehmen.
2. Sie sind verpflichtet,
* die Ziele des Landes nach besten Kraeften zu foerdern,
* in ihrem Verhalten dem Ansehen des Landes nicht zu schaden,
* eventuelles Landeigentum schonend zu behandeln,
* Adressaenderungen der Orga unverzueglich mitzuteilen und
* die Landregeln einzuhalten.
3. Die Mitglieder haften fuer gegen das Land gerichtete Forderungen nur in der Hoehe ihres Anteiles am Landvermoegen. Mitglieder haften, auch wenn sie z.B. in der Orga Aufgaben fuer die Gemeinschaft wahrnehmen, nicht fuer Schaeden, die von anderen Mitgliedern verursacht werden und uebernehmen bei Landveranstaltungen keine Aufsichtsfunktionen z.B. fuer Minderjaehrige.
4. Die Landregelgemaessen Rechte und Pflichten der Foerder- und Ehrenmitglieder ruhen zunaechst, bis auf einen anderweitigen Beschluss des Vorstandes.


§ 5 Organisationsstruktur

1. Die hier beschriebene Organisationsstruktur versteht sich ausschliesslich als Rollenspiel. In diese Struktur sind alle ordentlichen Mitglieder integriert, Ehren- und Foerdermitglieder nur, soweit sie es wuenschen.
2. Jedes Mitglied hat neben seinem buergerlichen Namen einen sogenannten Character-Namen, dem Charakter entsprechend, den es innerhalb des als Rollenspiel zu verstehenden Anteiles des Landlebens verkoerpert
3. Das Land Xaria bildet in seiner Struktur ein Land innerhalb eines fiktiven Reiches ab; Hierbei wird nach mehreren Hauptgruppen unterschieden. Diese sind im Folgenden: der Klerus , die Krieger , die Magier, sowie die „sonstigen“ und die Verbuendeten des Landes. Das Operationsgebiet ist das Land Xaria. Dieses bedeutet im Einzelnen:
a) Die Monarchie ist die gelebte Gesellschaftsstruktur.
b) Die Richtlinien des Hierarchiespiels wurden von den Spielern des Landes Xaria erarbeitet. Eine reale Hierarchie kann nicht aus dieser Spielhierarchie abgeleitet werden. OT Absprachen bei grundsaetzlichen IT Entscheidungen, auch waehrend des Spiels, sind dringend empfohlen.
c) Die Richtlinien des Charakterspiels werden durch den Landeshintergund beschrieben. Abweichungen hiervon muessen mit der Orga und der Spielerschaft abgestimmt sein.
d) Alle Klerusspieler waehlen eine mit dem Landeshintergrund kompatible Gottheit oder Entitaet, dies muss nicht eine der 9 Landesgoetter sein, sollte jedoch trotzdem kompatible mit deren Dogmas sein.
e) Alle Magierspieler welche ihre Ausbildung in Xaria begehen, besuchen eine der vier landesinternen Akademien, Aussnahmen von dieser Regelung muessen von Orgaseiten aus bewilligt werden.
f) Kriegerspieler koennen ihren Ausbildungsort in Xaria frei waehlen, obliegen jedoch ebenfalls der Darstellungspflicht.
g) Alle Verbuendetenspieler beduerfen der Zustimmung der Orga und obliegen der Darstellungspflicht.
h) Ueber die Einrichtung und Aufloesung von Untergruppen sowie die Zuteilung der Spieler zu den (Unter-)Gruppen entscheidet die Orga im Einvernehmen mit den Spielern.


§ 6 Die LARP Umsetzung des Xaria-Konzepts

Um den Hintergund adaequate und Spielspass foerdernd fuer moeglichst alle Spieler, welche sowohl die Landinternen als auch die Landesexternen Spieler mit einschliessen, im LARP umzusetzen gelten folgende Richtlinien.

a) Generell gilt, dass OT Zwaenge vor IT Konsequenz gehen. Fuehren daher Spielspass, Sicherheitsaspekte oder gesundheitliche Einschraenkungen zu einer Abweichung von der Literarturvorlage so sind diese angemessen zu beruecksichtigen und die IT Begruendung hierzu anzugleichen.
b) Bei der Charaktererschaffung fuer mneschliche Rollen gibt es weder spezifische Vorteile noch Nachteile. Massgebend ist lediglich das vorgegebene Regelsystem.
Bei allen nicht menschlichen Rassen, wird vor Charaltererstellung um Ruecksprache mit der Orga gebeten
c) Destruktives Spiel ist zu unterlassen. Daher sind zum Beispiel Todesstoesse gegen ausgemachte Spielercharaktere ohne vorherige Absprache mit dem jeweiligen Spieler nicht zulaessig.
d) Charakterspiel im Rahmen der hintergundsbezogenen Vorgaben ist nur bei gegenseitigem Einvernehmen zulaessig (vgl. Unterpunkt a) ). Die Anwesenheit eines Spielleiters ist dringend empfohlen.


§ 7 Rangsystem

Die Einfuehrung eines Rangsystems zur Verdeutlichung von Verdiensten und Mitgliedsdauer wurde noch nicht festgelegt.

§ 8 Organe des Landes

1. Die Orga: Sie besteht aus den folgenden Funktionstraegern: Landeschef, Stellvertreter und dem Beisitzer bzw. Kassenwartes. Diese Funktionen werden derzeit wahrgenommen durch Landchef Stefan Wagenbach, Stellvertreter Sarah Rockenfeller und einem noch nicht benannten Beisitzer. Entscheidungen der Orga werden mehrheitlich getroffen. Damit dieses gewaehrleistet ist muss die Anzahl der Orga-Mitglieder ungerade sein. Eine Erweiterung oder Verkleinerung der Orga muss von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossen werden. Die Orga vertritt das Land nach aussen. Ihre Vertretungsmacht ist jedoch dahingehend beschraenkt, die Mitglieder nur bis zur Hoehe ihres Anteiles am Landvermoegen zu verpflichten, falls ein solches existiert.
2. Der Kassenwart: Diese Rolle und ihre Pflichten sind noch nicht definiert. Sofern diese Rolle nicht benoetigt wird, muss ein Beisitzer benannt werden, damit die Orga eine ungerade Mitgliederzahl aufweist.
3. Die Mitgliederversammlung auch OT-Treffen genannt: Sie ist die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder. Alle Mitglieder muessen mindestens drei Wochen vor der Versammlung in schriftlicher Form, oder durch eine Bekanntmachung im Internet Forum, von dem Zweck, der Tagesordnung, dem Termin und dem Versammlungsort informiert werden. Es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum der Veroeffentlichung. Falls ein Mitglied nicht an dieser Versammlung teilnehmen kann, so hat es die Moeglichkeit, bei Abstimmungen seine Stimme schriftlich oder als E-Mail abzugeben. Seine schriftliche Erklaerung wird gewertet, sofern diese zum Zeitpunkt der Abstimmung vorliegt.


§ 9 Bekanntmachungen

1. Mitteilungen von Landesweiter Relevanz werden im Internet Forum, veroeffentlicht und gelten damit als allgemein bekannt.
2. Mitglieder, die aus nicht von ihnen zu vertretenen Gruenden keinen Zugriff auf das Internet Forum haben, werden von der Orga entsprechend informiert. Dies gilt auch fuer neu eingetretene Mitglieder.


§ 10 Datenschutz

1. Die persoenlichen Daten in der Mitgliederliste werden nur soweit unbedingt erforderlich elektronisch gespeichert.
2. Diese Daten sind streng vertraulich. Sie duerfen nur fuer satzungsgemaesse Zwecke des Landes verwendet werden. Eine Weitergabe an Personen ausserhalb des Landes setzt eine Genehmigung des jeweiligen Mitgliedes voraus.
3. Die Adressen der Mitglieder sind allen anderen Mitgliedern zugaenglich.


§ 11 Aufloesung

1. Die Aufloesung des Landes erfolgt durch Beschluss der Mitglieder mit qualifizierter Mehrheit, sofern nicht die verbleibenden Mitglieder das Land ungeachtet aller Umstaende weiterzufuehren wuenschen.
2. Bei Aufloesung des Landes wird das bestehende Vermoegen auf die Mitglieder entsprechend der Anteile ihrer Vorleistungen aufgeteilt. Aufgrund entsprechenden Mehrheitsbeschlusses der Mitglieder kann das gesamte Vermoegen auch fuer einen karitativen Zweck gespendet werden.


§ 12 Aenderungen der Landesregeln

Eine Aenderung der Landesregeln erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung. Hierbei genuegt die Mehrheit der Anwesenden im Einvernehmen mit der Orga.

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Unser Spielstil ist wie folgt:

1. Wir legen in hohem Mass Wert auf stimmige Ausstattung und Spiel, wie z.B. Gewandungen, Ausstattungen von IT-Bereichen, Ausruestung, Erscheinungsbild und Spiel untereinander
2. Wir spielen jedoch kein reines "Dekadenz-" oder "Congriller LARP", da unsere Gruppe dafuer einfach zu klein ist, und dadurch unser IT-Ruf immens leiden wuerde
3. Jeder Spieler bekommt eine auf seine Persoenlichkeit zugeschnittene Aufgabe, damit er sich auch OT gut fuehlen und sich bestmoeglichst in das Gruppenspiel einbringen kann. Individuelles Spiel sollte jederzeit moeglich sein, jedoch sollte jeder in seinem Spiel auch fuer das Wohl der Gruppe arbeiten.
4. LARP ist ein Spiel in dem man zu jedem Zeitpunkt aktiv gefordert wird/ist. Daher sollte waehrend der Spielzeit (IT) Alkohol strikt vermieden werden.
5. Ist man OT (nimmt man also nicht mehr aktiv am Spiel teil) ist es natuerlich okay Alkohol im angemessenen Rahmen zu trinken. Aber man darf AUF KEINEN FALL mehr kaempfen und sollte auch nicht mehr IT gehen. Dieses dient vor allem zu eurer eigenen Sicherheit, aber auch um den Ruf der Spielergruppe zu schuetzen. Die einfachste Regel lautet: Wer nicht mehr Auto fahren darf, sollte auch nicht mehr kaempfen
6. Stundenlanges kochen, herumtroedeln...etc. sollte vermieden werden. Da wir auf einem Con wenig IT-Zeit haben, sollten wir diese nicht zusaetzlich verplempern, indem wir ueberfluessige Aktivitaeten wie z.B. „auf offenem Feuer fuer alle kochen“ praktizieren. OT-Kochen kann z.b. von Spieler uebernommen werden die nicht in ihrem IT-Spiel dadurch behindert werden.(z.b. die Alchemisten)
8. Im Zweifel geht die Effizienz der Gruppe ueber das Ambiente, d.h. dass z.B. Verbuendete oder Sklaven werden als Krieger und nicht als Mundschenke eingesetzt, da wir hierfuer einfach zu wenige Spieler und vor allem zu wenige Krieger haben.
10. Krieger haben einen besonders schweren Job. Grade sie im Speziellen muessen effektiv, anspruchslos und den anderen Spielern gegenueber im Kampf „ueberlegen“ sein. Diese Ueberlegenheit, die wir oft real nicht haben, muss durch Routine/Effizienz und Gruppenspiel ausgeglichen werden, (siehe auch Punkt 4). Wachschichten nachts um 2:00 Uhr, langes Herumstehen und Warten bis man einen Befehl bekommt...) dies passiert selten, sollte aber durchaus nicht ausser Acht gelassen werden.
11. Nicht-Krieger Charakterklassen (Magier, Heiler, Alchemisten etc.)sollten begrenzt werden. Zum Beispiel:
a) Die Anzahl der Magier sollte begrenzt werden auf maximal einen Magier pro 3 Spieler. Das entspricht unserer momentanen Zahl von Magiern und sollte meiner Meinung nach erst mal genuegen.
b) Alchemisten sollten maximal einer auf 6 sein, da Alchemisten meist stationaer und damit fuer andere Aufgaben, ausser brauen, ungeeignet sind. Alchemisten Spieler sollten auch wissen, dass sie 99,9 % ihrer IT-Zeit beim brauen verbringen, da dies sehr Zeitaufwendig ist. Wem dies zu „langweilig“ ist, sollte eher Heiler o.ae. spielen mit rudimentaeren Kenntnissen in der Alchemie.
c) Mit der Darstellung Befehlshabenden (unabhaengig von Feldherr oder Botschafterin) steht oder faellt das Auftreten einer Gruppe. Diese Rollen sollten daher selbstsicher auftreten und sich durchsetzten koennen.. Diese Rollen werden daher erst einmal nicht besetzt, bis sich IT- wie OT-faehige Anfuehrer herauskristallisiert haben.
Dies kann innerhalb des ersten Tages eines Cons passieren oder auch Monate dauern, abhaengig von Gruppe und naeheren Umstaenden waehrend eines Con.
d) Ausgenommen von Punkt c) ist das interne Spiel des Tempusordens, da deren interne Ordnung IT nicht die anderen Buerger Xarias betrifft.
Der Befehlshaber des Tempus hat aber nicht automatisch Weisungsbefuegniss ueber die gesamte Gruppe. Ob und wer als Anfuehrer fungiert, entscheidet die Gruppe OT nach bedarf.
Jedoch ist dies wenn erst einmal ein temporaerer Posten (siehe c))
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